Ordnung im Schulbereich

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder keine Gegenstände, die den Unterricht stören oder eine Gefährdung herbeiführen können, mit in die Schule bringen. Auch sollten Sie Ihrem Kind keinesfalls größere Geldbeträge oder Wertgegenstände mitgeben, da die Schule bei Diebstahl oder Verlust keine Haftung übernimmt.

Immer wieder bleiben in der Schule Kleidungsstücke und Schuhe liegen. Wir sammeln diese in einer Kiste neben dem Eingang und legen sie an den Elternsprechabenden aus. Werden die Teile bis zum Schuljahresende nicht abgeholt, führen wir sie einem guten Zweck – Kleider­spende o.ä. – zu.

Schulhausordnung

  1. Ich verhalte mich in der Schule rücksichtsvoll und hilfsbereit. Erwachsene und Mitschüler grüße ich freundlich und bin höflich zu anderen. Stoßen, Schubsen und das Verwenden von Ausdrücken unterlasse ich!
  1. Nach Ankunft im Schulhaus gehe ich ins Klassenzimmer und beschäftige mich leise.
  1. Ich halte Ordnung in meinem Garderobenschrank und schließe die Tür nach dem Benutzen leise.
  1. Rennen, Rutschen und Raufen gefährdet jeden. Ich bewege mich deshalb im Schulgebäude langsam und bin jederzeit rücksichtsvoll gegenüber anderen.
  1. Ich bleibe während der Unterrichtszeit und in den Pausen auf dem Schulgelände.
  1. Kann ich Streitigkeiten nicht selbst regeln, wende ich mich an die Pausenaufsicht.
  1. Ich höre auf Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals.
  1. Abfälle entsorge ich in den dafür vorgesehenen Behältern.
  1. Ich achte fremdes Eigentum und gehe sorgfältig damit um (z.B. Schulmöbel, Schulbücher, Sachen der Mitschüler).
  1. Nach dem Unterricht hinterlasse ich meinen Platz ordentlich und stelle meinen Stuhl hoch.
  1. Als Fahrschüler stelle ich mich ordentlich in die entsprechende Warteschlange. Bei Regen warte ich in der Aula.
  1. Ich warte an der Linie bis der Bus steht. Nachdem die Türen geöffnet wurden und der Fahrer ein Zeichen gegeben hat, steige ich ein. Vor dem Einsteigen nehme ich die Büchertasche ab und folge den Anweisungen des Busfahrers.

Im Winter: Auf dem Schulgelände und an der Bushaltestelle werfe ich keine Schneebälle.

Befreiung vom Unterricht

Sollten Sie Ihr Kind für einige Stunden vom Unterricht, z.B. wegen eines Arztbesuchs befreit haben wollen, fragen Sie bitte vorher beim Klassenlehrer nach.
Muss Ihr Kind mehr als einen Tagvom Unterricht befreit werden, so stellen Sie bitte mit dem Formular „Unterrichtsbefreiung“ einen Antrag bei der Schul­leitung mit Angabe des Grundes.

Unterrichtsbefreiungen vor und nach Ferientagen sind grundsätzlich nicht möglich!!!

Unterrichtsausfall / vorzeitiger Unterrichtsschluss

Bei unvorhergesehener Erkrankung eines Lehrers ist es am ersten Krankheitstag meist nicht möglich, eine Vertretung für die verwaiste Klasse zu finden. Es bleibt daher oft nichts anderes übrig, als die Kinder auf andere Klassen zu verteilen. Das bringt den Kindern wenig und ist für die betroffene Klasse ein Störfaktor. Es wäre deshalb eine Erleichterung, wenn die Schüler in diesem Fall nach der 4. Unterrichtsstunde entlassen werden könnten. Dazu braucht die Schule Ihr Einverständnis. Schüler, die zu Hause vor verschlossenen Türen stünden, werden natürlich für die restliche Unterrichtszeit in anderen Klassen be­aufsichtigt.

Für diesen Fall haben Sie ja bereits einen Vordruck ausgefüllt und beim Klassenlehrer abgegeben.

Während eines Schuljahres kann es auch vorkommen (z.B. wegen Erkrankung mehrerer Lehrkräfte, Besuch von Lehrgängen/Fortbildungen, …), dass eine Klasse für einen Tag zu Hause bleiben muss. Dies kann manchmal frühestens einen Tag vorher mitgeteilt werden. In der Grundschule werden Sie darüber durch eine kurze Elterninfo auf einem Extrablatt oder im Hausaufgabenheft schriftlich informiert.

Manche Kinder geben zu Hause Informationen der Schule mitunter nicht weiter. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig die Büchertasche und gewöhnen Sie so Ihr Kind an eine ge­wissenhafte Weitergabe von Informationen der Schule an das Elternhaus.

Sportunterricht

Bitte beachten Sie für den Sportunterricht:

  • Die Kinder sollen sportgerechte Kleidung, an kalten Tagen einen Trainingsanzug, dazu hallengerechte, abriebfeste  Sportschuhe tragen. Das Mitturnen in Strümpfen oder bar­fuß ist nicht gestattet.
  • Brillenträgern wird eine Sportbrille empfohlen oder alternativ das Anbringen von Ver­längerungs­bügeln aus Kunststoff.
  • Armbanduhren, Halskettchen, Ringe, Ohrringe usw. müssen vor Beginn des Sport­unter­richts abgelegt werden.

Am besten ist es, diese Gegenstände an Sporttagen daheim zu lassen. Medi­zi­ni­sche Ohrringe, die nicht entfernt werden können, müssen mit Leukoplast abgeklebt werden. Aus Sicherheitsgründen ist die Teilnahme am Sportunterricht sonst nicht möglich!

Auch für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, besteht Anwesenheitspflicht. In besonderen Ausnahmefällen kann eine Unterrichtsbefreiung formlos schriftlich beantragt werden.

Schwimmunterricht

Auch in diesem Schuljahr findet der Schwimmunterricht für die Klassen 2 bis 4 im Hallenbad in Gräfenberg statt. Folgende Zeiten stehen uns zur Verfügung:

  • Ab Januar können wir das Hallenbad wieder freitags nutzen. Einen genauen Schwimmplan erhalten Sie rechtzeitig über Ihre Kinder.
  • Beim Schwimmunterricht sind folgende Dinge unerlässlich:
    Kopfbedeckung und warme Kleidung im Winter, Duschbad, Bürste oder Kamm, Handtuch, evtl. kleinen Föhn oder Kleingeld für den Föhn im Hallenbad.

Falls Kinder wegen leichterer Erkrankungen (Husten, Schnupfen …) nicht ins Wasser sollen, aber trotzdem in der Lage sind, die Schule zu besuchen, müssen sie mit ins Hallenbad fahren und können dort zuschauen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Ihr Kind ist im Unterricht, in der Pause, auf dem Schulweg und bei allen schulischen Veranstaltungen gesetzlich bei Unfällen versichert. Diese Versicherung ist für Sie beitrags­frei. Wenn Schulunfälle eine ärztliche Behandlung erfordern, muss dies unverzüglich der Schule mitgeteilt werden. Diese erstellt dann die Unfallanzeige. Dem Arzt gegenüber muss unbedingt angegeben werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Er rechnet dann direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern ab. Akzeptieren Sie keine Privat­rechnung, es sei denn, Sie wünschen diese selbst ausdrücklich!

Schonende Behandlung von Lernmitteln

In der Grundschule ist nun in allen Klassen (1-4) der neue Lehrplan eingeführt.

Deshalb wurden neue Schulbücher angeschafft, mit denen sorg­sam umgegangen werden muss, damit sie die nächsten Jahre halten. Jedes von der Schule geliehene Buch kostet zwischen 12,00 € u. 20,00 €.

Manche Eltern beschweren sich mit Recht, wenn ihr Kind ein Buch bekommt, in das ge­malt wurde, das Wasserflecken aufweist oder anderweitig beschädigt ist. Es macht keinem Kind Spaß, mit solchen Bü­chern zu arbeiten. Deshalb muss jedes Kind unbedingt auf sein geliehenes Buch gut auf­pas­sen.Es ist fremdes Eigentum!Die Schule verlangt daher auch, dass jedes Buch eingebunden wird!

Bitte den Einband nicht mit dem Tesafilm im Buch festkleben!

Wir beobachten weiterhin Schüler, die mit Rucksäcken an Stelle von festen Bücher­taschen in die Schule kommen – weil es „Mode“ ist. Die Bücher werden in diesen „lappigen Ersatz­bücher­taschen“ an Ecken und Kanten stärker beschädigt. Auch Getränke­fla­schen verur­sachen sehr oft einen großen Schaden, weil sie auslaufen können. Daher sind wir verpflichtet, am Ende eines Schuljahres für beschädigte Bücher Geld zu kassie­ren, mit dem Ersatz be­schafft werden kann. Die Höhe des Betrages ist wie folgt mit dem Elternbeirat und dem Schul­verband abge­stimmt und richtet sich nach dem Alter der Bücher und dem Umfang des Schadens:

Ersatz bei Beschädigung:

  • nach dem 1. Jahr: 75 % des Kaufpreises
  • nach dem 2. Jahr: 50 % des Kaufpreises
  • nach dem 3. Jahr: 25 % des Kaufpreises
  • nach dem 4. Jahr: 2,50 €

Bitte helfen Sie als Eltern Ihrem Kind, dass es auf „seine Bücher“ aufpasst und sorgfältig mit ihnen umgeht. Es handelt sich dabei auch um eine wichtige Erziehungsaufgabe von Schule und Elternhaus: sorgsamer Umgang mit fremdem Eigentum!

Hausaufgaben

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hausaufgaben nicht oder nur unvollständig ange­fertigt werden. Zweck der Hausaufgaben ist das Einüben der im Unterricht gewonnenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, das Vertiefen von Einsichten und Erfahrungen und das An­wen­den fach- und sachgerechter Arbeitsweisen. Sie sollen auch die Schüler an regel­mäßige und gewissenhafte Pflichterfüllung gewöhnen. Deshalb sind Hausaufgaben ein not­wendiger und verbindlicher Teil der schulischen Unterrichts- und Erziehungsarbeit und müssen von der einzelnen Lehrkraft erteilt werden. Die Erledigung von Hausaufgaben durch die Schüler ist Pflicht! Laut Schulordnung soll sie ein durchschnittlich begabter Grundschüler innerhalb 1 Stunde bearbeiten können.

Sie als Erziehungsberechtigte sind außerdem verpflichtet, für pünktliche und gewissen­hafte Erfüllung der schulischen Pflichten zu sorgen. Hinsichtlich der Hausaufgaben bedeutet das: Beaufsichtigung und Kontrolle, aber keine regelmäßige Hilfe.

Lernprogramme

Auch dieses Schuljahr sind Schülerinnen und Schüler unserer Schule berechtigt, das ANTOLIN-Leseprogramm im Internet unter www.antolin.de zu nutzen. Die Schüler haben jederzeit von zu Hause aus oder in der Bücherei die Möglichkeit, Fragen zu ihren gelesenen Büchern zu beantworten und dadurch Lesepunkte zu sammeln. 

Für Mathematik haben wir auf den IPads die App „Blitzrechnen“ installiert, die Sie sich auch privat kaufen und installieren können. Eine CD mit Blitzrechenaufgaben gibt es nicht mehr. Sofern Sie noch eine CD haben, können Sie diese selbstverständlich weiter verwenden.

Seit Mai haben wir eine Schullizenz für die Anton App. Jeder Klassenlehrer hat Zugangsdaten und hat diese auch für jedes Kind angelegt. Die Resonanz für dieses Lernprogramm ist sehr gut.

Ferienordnung 2023/24

Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag:

  • Herbstferien:                30.10. bis 03.11.2023
  • Weihnachtsferien:      27.12. bis 05.01.2024
  • Faschingswoche:        12.02. bis 16.02.2024
  • Osterferien:                  25.03. bis 05.04.2024
  • Pfingstferien:               21.05. bis 31.05.2024
  • Sommerferien:            29.07. bis  10.09.2024

Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen an Tagen vor und nach den Ferien im Zusammenhang mit Urlaubsreisen grundsätzlich nicht gewährt werden dürfen.

Feiertage:

  • Buß- und Bettag:          Mittwoch, 22.11.2023 (wird als Ferientag angerechnet)
  • Tag der Arbeit:              Mittwoch, 01.05.2024
  • Christi Himmelfahrt:   Donnerstag, 09.05.2024